[272] 2. Ánbrếchen, verb. irreg. neutr. (S. Brechen,) welches das Hülfswort seyn zu sich nimmt, und in der Conjugation mit dem vorigen überein kommt, von welchem es in dieser Bedeutung bloß eine Figur ist. 1) Anfangen zu glänzen, anfangen zu scheinen. Der Tag bricht an. Mit anbrechendem Tage. Die Morgenröthe[272] ist schon angebrochen. Es wird im Hochdeutschen nur von dem Tage und Morgen gebraucht. Daher Opitzens R.A. der Mond ist angebrochen, Morgens ehe als die Sonne anbricht, und Ps. 94.
O Herr, o Gott gerechter Rache,
Brich doch mit deinen Strahlen an,
hier nicht üblich sind. 2) Figürlich, anfangen sich zu zeigen; nur von der Nacht und dem Abend. Die Nacht bricht an, der Abend will anbrechen. S. Brechen.
Adelung-1793: Anbrechen (1)