Ängstigen

[311] Ängstigen, verb. reg. act. welches das Frequentativum von ängsten ist, und mit demselben einerley Bedeutung hat, nur daß es im Hochdeutschen gewöhnlicher ist als dieses. Einen ängstigen. Er ängstigte mich mit erdichteten Unglücksfällen. Sich ängstigen. Daher die Ängstigung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 311.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: