Anhören

[318] Anhören, verb. reg. act. aufmerksam hören. Eine Predigt anhören. Er höret mich gern an. Er wollte diesen Vorschlag nicht einmahl anhören. Ich kann dein Geschwätz nicht länger[318] anhören. Ingleichen mit Beyfall, mit Eindruck auf den Willen anhören. Eines guten Rath anhören. So auch die Anhörung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 318-319.
Lizenz:
Faksimiles:
318 | 319
Kategorien: