[336] Anleiten, verb. reg. act. an etwas leiten, leitend einer Sache nähern. 1) In eigentlicher Bedeutung. Einen Blinden, ein Kind an die Wand anleiten. Noch mehr aber, 2) in weiterer und figürlicher Bedeutung. (1) In der Landwirthschaft, die Hopfenranken anleiten, sie an die Stangen binden, stängeln. (2) Zur Besichtigung anführen, in den Oberdeutschen Gerichten; S. Anleite 1. (3) Einweisen, einführen, so wohl in ein Lehngut, als auch in die Güter eines Beklagten, einen anleiten; gleichfalls nur in Oberdeutschland; S. Anleite 2. 3. und Anweisen. (4) Mittel und Wege zu Erlangung gewisser Fertigkeiten an die Hand geben. Einen zum Guten, zum Bösen anleiten. Ich habe dich zu allen nöthigen Wissenschaften angeleitet; in welcher Bedeutung doch anführen gewöhnlicher ist.