Anmahnen

[338] * Anmahnen, verb. reg. act. zu etwas ermahnen. Einen zur Tugend anmahnen. Einen durch sein Beyspiel zum Guten anmahnen.


Du hast mich – –

– – dergleichen leichte Waaren

Zu meiden angemahnt,

Gryph.


Es ist so wie das Hauptwort die Anmahnung, in der guten Schreibart bereits veraltet. Ermahnen, aufmuntern u.s.f. haben dessen Stelle eingenommen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 338.
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