[360] Der Ánschlúß, des -sses, plur. die -schlüsse. 1) Die Handlung des Anschließens in der ersten Bedeutung des Activi, ingleichen in der Bedeutung des Neutrius; ohne Plural. 2) Dasjenige was angeschlossen oder beygefüget wird, der Beyschluß. Der Anschluß eines Schreibens. In dieser Bedeutung ist so wohl Anschluß, als auch das Verbum anschließen, am häufigsten in Oberdeutschland üblich, wo man auch das Adjectivum anschlüssig hat, ein anschlüssiges, d.i. angeschlossenes, Schreiben. Hingegen wird in Westphalen eine Holzmark, welche mit einem daran[360] grenzenden Acker verbunden, oder mit demselben eingeschlossen wird, ein Anschluß genannt.