[395]Antrauen, verb. reg. act. vermittelst der Trauung mit jemanden verbinden. Einem eine Frau antrauen. Sie ist ihm angetrauet. Im mittlern Lateine affidare, Franz. affier. So auch die Antrauung.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 395.