Appellīren

[415] Appellīren, verb. reg. neutr. mit haben, aus dem Lat. appellare. 1) In den Rechten, S. Appellation. 2) Figürlich ist im gemeinen Leben nach Speyer appelliren, oder kürzer appelliren schlechthin, so viel als sich übergeben, oder erbrechen; wo doch die ganze Figur in einer bloßen Anspielung auf den zweydeutigen Laut des Wortes Speyer liegt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 415.
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