[460] * Die Atz, plur. inusit. ein im Hochdeutschen veraltetes Wort, welches ehedem Speise bedeutete, und nur noch in den Rechten für Atzungsrecht, Ausspann, Gastung, Einkehr u.s.f. vorkommt, dasjenige Recht anzudeuten, welches ein Herr hatte, bey seinen Vasallen einzukehren und sich von ihnen verpflegen zu lassen; S. Atzung. Az, von essen, kommt bey den ältesten Fränkischen und Alemannischen Schriftstellern für Speise vor. In Oberdeuschland ist dieses Wort auch männlichen Geschlechtes, der Atz.