[482] * Aufdienen, verb. reg. act. welches nur in Oberdeutschland üblich, im Hochdeutschen aber fremd ist. 1) Für aufwarten.
Der dient so Fürsten auf; den andern hat besessen
Ein Hur und ärgers noch,
Opitz.
2) Auf jemandes Befehl oder Wohlthaten warten.
Es dient dir (alles) auf, mit gläubigem Verlangen
Und will die Kost zu rechter Zeit empfangen,
Opitz,Ps. 104, 13.
Es dient dir (alles) sehnlich auf, und hoffet zu empfangen
Die Speise,
Opitz,Ps. 104, 13.
3) Die Speisen auf die Tafel tragen, im Gegensatze des Abdienens, S. dieses Wort. 4) Durch Dienste höher steigen. Er hat sich bey der Cavallerie aufgedienet, er hat daselbst von unten auf gedienet. So auch die Aufdienung.