Aufdingen

[482] Aufdingen, verb. irreg. act. S. Dingen, ein Wort, welches nur noch bey den Handwerkern üblich ist, einen Knaben einem Meister in die Lehre geben; ingleichen von dem Handwerke, denselben unter gewissen Bedingungen annehmen, oder zulassen. Einen Knaben aufdingen. Der Lehrling ist noch nicht aufgedungen. Bey den Jägern heißt solches annehmen. Daher die Aufdingung. Ingleichen der Aufdingebrief, die Urkunde, wodurch das Aufdingen geschiehet; das Aufdingegeld, welches dafür bezahlet wird. In dem 1276 zusammen getragenen Augsburgischen Stadtbuche kommt schon der Ausdruck vor, Antwärk laßt oder dingt ein Chind auf.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 482.
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