[507]Auflauern, verb. reg. act. auf etwas lauern. Einem auflauern, ihm heimlich nachstellen, im eigentlichsten Verstande. Daher die Auflauerung, und der Auflauerer.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 507.