[519] Aufrichten, verb. reg. act. was liegt, in die Höhe richten.
1. In eigentlicher Bedeutung. Einen Stuhl, der umgefallen ist, aufrichten. Sich im Bette aufrichten. Sich von der Erde aufrichten.
Sieh die Blume richtet sich auf; voll blitzender Perlen
Lacht sie schöner umher,
Zachar.
Das Participium der vergangenen Zeit wird zuweilen auch für aufrecht gebraucht. Aufgerichtet stehen, gehen. In welcher Bedeutung auch aufgericht, Jos. 3, 16, vorkommt; allein im Hochdeutschen gebraucht man dafür lieber aufrecht und in andern Fällen gerade.
2. In weiterer Bedeutung für aufführen, von manchen Werken der Baukunst und der bildenden Künste. Ein Gebäude aufrichten. Einem ein Denkmahl, eine Ehrensäule aufrichten; wofür man doch lieber errichten sagt.
3. Figürlich. 1) Stiften, den Anfang zu einer Sache machen, doch nur in einigen Fällen. Ein Regiment Soldaten aufrichten. Ein Bündniß mit einem aufrichten. Freundschaft mit einem aufrichten. Reich, ein Bisthum u.s.f. aufrichten. Die edlere Schreibart wird auch hier lieber errichten gebrauchen. 2) Eine unangenehme Empfindung durch Erkenntniß und Empfindung des damit verbundenen Guten überwinden, trösten; wobey vornehmlich auf die Aufrichtung eines Liegenden gesehen wird. Einen Betrübten aufrichten. Sein Gemüth mit etwas aufrichten. Ich will sie mit einander aufrichten, Gell.
So auch die Aufrichtung in allen obigen Bedeutungen.
Anm. Ufrihten kommt schon bey dem Ottfried und Notker vor. Der erstere gebraucht dafür auch ufirrihten, auferrichten. Ehedem bedeutete aufrichten auch einen zugefügten Schaden ersetzen, und diese Bedeutung hat das Niedersächsische uprichten noch jetzt.