[534]Der Aufseher, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Aufseherinn, plur. die -en, eine Person, welche auf etwas Acht hat, auf etwas Acht zu haben bestellt ist. Ein Aufseher über die Arbeiter. Jemanden zum Aufseher setzen, bestellen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 534-535.