Aufsperren

[538] Aufspêrren, verb. reg. act. 1) Weit öffnen. Die Thür, das Fenster aufsperren. Den Rachen aufsperren. Die Augen aufsperren, ingleichen Maul und Nase aufsperren, sind niedrige Ausdrücke, welche nur aus Verachtung von einer mit Dummheit begleiteten Bewunderung gebraucht werden.


Matros' und Bauer sperrt den Mund verwundernd auf,

Zachar.


Einem das Maul aufsperren, ihm vergebliche Hoffnung machen, gehöret gleichfalls in die niedrige, wenigstens harte Sprechart. 2) Was verschlossen ist, mit dem Sperrzeuge öffnen. Ein Schloß, eine Thür, ein Zimmer aufsperren, das Schloß mit einem stählernen Haken öffnen, bey den Schlössern. In Oberdeutschland wird aufsperren überhaupt für aufschließen gebraucht. Eben daselbst bedeutet es aber auch so viel als aufschütten und verschließen; z.B. Getreide aufsperren. So auch die Aufsperrung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 538.
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