[549] Auftrocknen, verb. reg. welches in doppelter Gattung üblich ist.
I. Als ein Activum. 1) Zum künftigen Gebrauche trocken machen, trocknen und aufbehalten; in Oberdeutschland und Meißen, im gemeinen Leben, auftreugen. Äpfel, Früchte, Kräuter auftrocknen. 2) Durch Wegnehmung der Feuchtigkeit trocken machen.
So trocknete mein Freund die traurgen Zähren auf,
Cron.
II. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte seyn, trocken werden. Besonders in figürlicher Bedeutung in der Landwirthschaft, wo die Kuh auftrocknet, oder güste wird, wenn sie keine Milch mehr gibt.
Daher die Auftrocknung in den Bedeutungen des Activi.