Aufzugsgeld, das

[556] Das Aufzugsgêld, des -es, plur. von mehrern Summen, die -er. 1) An einigen Orten dasjenige Geld, welches ein Ankömmling, der sich an einem Orte niederlassen will, der Obrigkeit zu entrichten hat, und welches auch die Auffahrt genannt wird. 2) Dasjenige Geld, welches Fahrzeuge für das Aufziehen der Schleusen und Brücken erlegen müssen; Schleusengeld.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 556-557.
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