[573] Ausbauen, verb. reg. act. 1) Das Inwendige eines Gebäudes zur Vollkommenheit bringen. Ein Haus ausbauen. Häuser bringt er mit Unrecht an sich; er wird sie nicht ausbauen,[573] Hiob 20, 19, nach des Herrn Hofr. Michaelis Übersetzung. 2) Aufhören zu bauen, als ein Neutrum. Daher die Ausbauung in der ersten Bedeutung.