Ausbedingen

[574] Ausbedingen, verb. irreg. act. S. Dingen, im gemeinen Leben, durch beygefügte Bedingungen erhalten, sich vorbehalten. Sich etwas ausbedingen. In einigen Gegenden sind dafür ausbehalten und ausbescheiden, und in Niedersachsen bescheiden und ausbescheiden üblich. Da denn auch Ausbeschied von demjenigen gebraucht wird, was man sich ausbedungen hat. S. auch Ausdingen. Daher die Ausbedingung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 574.
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