[574]Ausbeichten, verb. reg. act. 1) In der Beichte entdecken, besonders figürlich und im gemeinen Leben, im Vertrauen aussagen, bekennen. Er hat alles ausgebeichtet. Er soll mir schon ausbeichten. 2) Die Beichte vollenden, als ein Neutrum.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 574.