Ausbringen

[579] Ausbringen, verb. irreg. act. S. Bringen, aus einem Orte bringen, heraus bringen, oder hinaus bringen. 1. In eigentlicher und weiterer Bedeutung. Das Both, die Schaluppe ausbringen, in der Seefahrt, sie aus dem Schiffe in das Wasser lassen. Ich kann den Flecken nicht ausbringen, ich kann ihn nicht aus der Wäsche bringen. Silber ausbringen, in den Schmelzhütten, ausschmelzen. Junge ausbringen, in der Hauswirthschaft, für ausbrüten.

2. Figürlich. 1) Bekannt machen, unter die Leute bringen. Ein Geschrey, ein Gerücht ausbringen. Eine Heimlichkeit ausbringen. Eine Gesundheit ausbringen, sie unter die Gäste bringen. S. Bringen.


Dem Neumond und der Mitternacht

Sey dieser Weihtrunk ausgebracht,

Haged.


Nachdem er ihn (den Becher) von neuem ausgebracht,

Haged.


[579] 2) Bewirken, durch seine Bemühung von jemanden erhalten, nur in einigen Fällen, und am häufigsten in den Kanzelleyen. Einen Befehl ausbringen, bey den Obern durch sein Bitten veranlassen. Sie haben die Untersuchung an sie ausgebracht, Raben. sie haben gemacht, daß ihnen die Untersuchung aufgetragen worden. Der Hirtenlohn wird nach der Hufe ausgebracht, aufgebracht. In Oberdeutschland ist diese Bedeutung auch außer den Gerichten üblich.


Der Zähren Bach, die noch die minste Gunst

Nicht ausgebracht,

Opitz.


So auch die Ausbringung.

Anm. Im Oberdeutschen bedeutet dieses Wort auch ausbreiten; wenigstens hat Opitz es ein Mahl in diesem Verstande gebraucht:


Seht nun, wie dieß Gesetz auch worden ausgebracht.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 579-580.
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