[592]Ausführbar, -er, -ste, adj. et adv. fähig ausgeführet in das Werk gerichtet, zu werden. Dieser Vorschlag ist nicht ausführbar. Daher die Ausführbarkeit.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 592.