[603]Aushören, verb. reg. act. bis zu Ende an- oder zuhören. Ich bitte sie, meine Erzählung erst auszuhören. Fallen sie mir nicht in die Rede, sondern hören sie mich erst aus.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 603.