[605] Ausklären, verb. reg. act. 1) Völlig klar machen. Ausgeklärtes Mehl, bey den Bäckern, das feinste Weitzenmehl. Der Himmel, das Wetter hat sich ausgekläret. 2) In der Landwirthschaft kläret man den Weitzen aus, wenn man die unter demselben befindlichen Rockenähren mit einem Stocke oder einer Sense abschlägt. Daher die Ausklärung.