Ausland, das

[609] * Das Ausland, des -es, plur. die -länder, ein auswärtiges, oder außer einem gewissen Bezirke, außer gewissen Verbindungen liegendes Land; ein Wort, welches so wohl im Ober- als Niederdeutschen üblich, im Hochdeutschen aber fremd ist, ob es gleich hier an einem schicklichen Worte mangelt diesen Begriff auszudrucken, auch die abgeleiteten Ausländer und ausländisch völlig gangbar sind. Zu dir, der auch des Auslands Weisheit kennet, Alxing. In den Niederdeutschen Marschländern ist es ein sielpflichtiges Land, welches von der Sielarbeit in Natura befreyet ist, aber dafür zu den baren Kosten doppelt zahlet; im Gegensatze des Einlandes, welches nebst dem ordentlichen Geldbeytrage, auch die Arbeiten in Natura verrichten muß. S. auch Außenland, welches aber hiervon noch verschieden ist.

Anm. Ußgeland und Ingeland bedeuten in den Urkunden der mittlern Zeiten mehrmahls Äcker, welche außerhalb und innerhalb einer Herrschaft liegen. Bey dem Spelmann ist Utland dasjenige Land, welches ein Herr an andere austhut, um es anzubauen. Ottfried gebraucht Uzlent überhaupt für Land und Ufer, im Gegensatze des Wassers. Daher bedeutet ausländen in der Schweiz noch jetzt, aus dem Wasser an das Land bringen; z.B. einen Todten ausländen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 609.
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