[621]Auspfarren, verb. reg. act. aus einer Pfarre nehmen, im Gegensatze des einpfarren. Eine Gemeinde auspfarren, sie aus dem bisherigen Kirchspiele nehmen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 621.