[621]Ausplatten, oder Ausplätten, verb. reg. act. 1) Durch Platten oder Plätten heraus bringen. Falten ausplätten. 2) Völlig glatt plätten. Die Wäsche ausplätten. 3) Aufhören zu plätten, als ein Neutrum.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 621.