[622]Ausprägen, verb. reg. act. 1) Durch Prägen unter die Leute bringen, wie ausmünzen. Gold, Silber ausprägen. 2) Im Prägen deutlich ausdrucken. Das Bildniß ist auf dieser Münze nicht gut ausgepräget. Daher die Ausprägung.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 622.