[624] * Ausrehden, verb. reg. act. welches nur in den Niederdeutschen Seestädten üblich ist, für ausrüsten, doch nur in engerer Bedeutung mit Masten, Segeln, dem Tauwerke und allem nöthigen Reisegeräthe versehen; dagegen ausrüsten auch die Mannschaft und Kriegesgeräthschaften unter sich begreift. Ein Schiff ausrehden. Daher die Ausrehdung, so wohl für die Handlung des Ausrüstens, als auch in dem Begriffe alles dessen, was zu der Ausrüstung eines Schiffes gehöret. S. Rehde.