[625] Ausreiten, verb. irreg. (S. Reiten,) welches in doppelter Gattung üblich ist.
I. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte seyn, aus einem Orte reiten. Wir sind gestern früh von Dresden ausgeritten. In weiterer Bedeutung, so viel als über Feld reiten, spazieren reiten. Der Herr ist nicht zu Hause; er ist ausgeritten.
II. Als ein Activum. 1) Durch Reiten heraus bringen, oder leer machen. So wird an einigen Orten der Hafer ausgeritten, wenn man ihn auf der Reittenne von Pferden austreten lässet. Sich die Stiefeln ausreiten lassen, eine Art selbige auszuziehen. 2) An die freye Luft reiten. Ein Pferd ausreiten.