[625] Der Ausreiter, des -s, plur. ut nom. sing. 1. Von reiten, equitare, ein reitender Diener, der theils zu Verschickungen in obrigkeitlichen Angelegenheiten, theils auch zu Bereitung der Straßen gebraucht wird, und zuweilen auch ein Einspänniger, ein Landreiter heißt.
[625] 2. Von reiten, bereiten, ingleichen ausrichten, von welchem Verbo dieses Wort in einigen besondern Fällen abzustammen scheinet, da man es nicht füglich von dem vorigen ableiten kan. Z.B. in dem Kloster zu Lüneburg ist der Ausreiter ein vornehmer Beamter, der die Aufsicht über die Güter des Klosters hat, und an andern Orten ein Schaffner oder Großkeller heißt. Ausreiter würde hier also so viel als einen Aufseher bedeuten; welche Muthmaßung dadurch bestärket wird, daß in Bremen diejenigen Rathsherren, welche die Einkünfte der Stadt verwalten, Reder genannt werden, welches Niedersächsische Wort unstreitig von reden, bereiten, abstammet. In einigen Städten Obersachsens heißen die Aufwärter und Diener der Stadträthe gleichfalls Ausreiter, ob sie gleich niemahls auf ein Pferd kommen, sondern ihre Geschäfte zu Fuße ausrichten.