[638]Ausschmücken, verb. reg. act. 1) Das Innere einer Sache schmücken. Ein Zimmer ausschmücken. 2) Schmücken um gesehen zu werden, zur Schau schmücken. Eine Braut ausschmücken. Ein ausgeschmücktes Pferd. So auch die Ausschmückung.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 638.