[641] * Ausschwämmen, verb. reg. act. von Schwamm, inwendig mit dem Schwamme reinigen, nur bey den Töpfern, welche das gedrehte Geschirr ausschwämmen, wenn sie mit einem Schwamme[641] darin herum fahren, das zurück gebliebene Wasser heraus zu bringen. In andern Bedeutungen S. Ausschwêmmen.