[669]Auswindeln, verb. reg. act. 1) Aus den Windeln nehmen. Ein Kind auswindeln. 2) * Einen Boden auswindeln, ihn mit Stabholz, welches mit Stroh und Lehm umwunden worden, auslegen; daher ein solcher Boden ein Windelboden heißt.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 669.