[706] Die Ballēy, plur. die -en, ein Wort welches noch bey Ritterorden, besonders bey dem Deutschen Orden üblich ist, wo es eine gewisse Provinz, oder einen District bedeutet, dem ein Land-Commenthur vorgesetzet ist; ine Land-Commenthurey, welche in Commenthureyen, und diese wieder im Ämter getheilet werden.
Anm. Dieses Wort ist aus dem spätern Latein. Ballivia, Balliva, und Ballia, eingeführet worden. S. du Fresne v. B. iulus. Daß dieses Wort ehedem auch von andern Gerichtsbarkeiten gebraucht worden, erhellet den Verhandlungen des Reichstages zu Eger von 1431, woselbst verordnet wurde: daß die Hofgerichte und Landgerichte dheins dem andern in seine Palye greiffe.