[712] * Bandig, adj. et adv. welches nur in den Fabriken und im gemeinen Leben üblich ist. Bandige Zeuge, welche mit Banden oder breiten Streifen versehen sind.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 712.