[719]Der Bankrichter, des -s, plur. ut nom. sing. bey den Böttchern, ein Böttchermeister, der den andern ihre großen Bankhobel wieder gerade und eben macht.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 719.