Baufreyheit, die

[758] Die Baufreyheit, plur. die -en. 1) Die Freyheit oder Erlaubniß zu bauen; ohne Plural. 2) Am gewöhnlichsten, eine Freyheit oder ein Nachlaß von obrigkeitlichen Abgaben und Beschwerden, zum Behufe eines neuen Baues; in welchem Verstande die Baufreyheiten eine Art der Baubegnadigungen sind.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 758.
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