[758] Die Baufreyheit, plur. die -en. 1) Die Freyheit oder Erlaubniß zu bauen; ohne Plural. 2) Am gewöhnlichsten, eine Freyheit oder ein Nachlaß von obrigkeitlichen Abgaben und Beschwerden, zum Behufe eines neuen Baues; in welchem Verstande die Baufreyheiten eine Art der Baubegnadigungen sind.