[768]Der Baurath, des -es, plur. die -räthe, in manchen Gegenden, ein Bauverständiger mit dem Titel eines Rathes, welcher die Aufsicht über die öffentlichen Gebäude führet, und dem Bau-Inspector, Baumeister u.s.f. vorgesetzet ist.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 768.