Befahren (2)

[788] 2. Befahren, verb. irreg. act. S. Fahren. 1) Oft auf etwas fahren. Einen Weg befahren. Eine befahrne Straße, wo schon Leute gefahren sind. Ein nie befahrnes Meer. Da fahren ehedem nicht bloß von einem Fuhrwerke gebraucht wurde, so bedeutet befahren 2) in weiterer Bedeutung auch zuweilen so viel, als sich an einen Ort begeben. So befahren die Bergbeamten eine Grube, wenn sie sich in selbige verfügen, sie zu besichtigen; in den Lübeckischen Statuten heißt ein Haus befahren, so viel, als, es beziehen, in Besitz nehmen. Daher die Befahrung, besonders im Bergbaue, die Besichtigung der Grubengebäude, und der Befahrungsbericht, das Befahrungsbuch u.s.f.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 788.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: