[804] Begleiten, verb. reg. act. das Geleit geben. 1) Eigentlich, mit einem andern zugleich gehen. Er hat mich auf der ganzen Reise begleitet. Ich werde sie bis Berlin begleiten. Einen nach Hause begleiten. Einen Fremden die Treppe hinunter begleiten. Besonders, wenn es um der Sicherheit willen geschiehet. Die Handlungsschiffe von Kriegsschiffen begleiten lassen. Einen Transport Lebensmittel begleiten. 2) Figürlich, mit einer Sache zugleich, oder neben derselben, da seyn oder handeln. So heißt in der Wapenkunst eine Figur begleitet, wenn um und neben derselben noch andere Figuren stehen. Kann eine größere Armuth gedacht werden, als die, welche den Überfluß begleitet? Dusch. Sie begleiteten unsere Thränen mit den ihrigen. Deinen Gesang würde keine Flöte besser begleiten, als meine, Geßn. Daher die Begleitung, so wohl von der Handlung des Begleitens, als auch von den Personen und Sachen, womit etwas begleitet wird. Z.B. die Leichenbegleitung, die Personen, welche die Leiche begleiten. Die Begleitung in der Musik, wenn sich Instrumente neben der Singestimme hören lassen; Franz. Accompagnement.
Anm. Begleiten ist aus begeleiten zusammen gezogen. S. Geleit. Ehedem sagte man auch nur beleiten, welches noch im Theuerdanke, und in dem 1514 zu Mainz gedruckten Livius vorkommt. Einen Graben beleiten bedeutet in Fausts Limburgischen Chronik so viel als das einfache leiten, oder führen, und Beleidt in der Jülichischen Rechtsordnung so viel als Besichtigung.