Beloben

[845] * Beloben, verb. reg. act. welches in Oberdeutschland und den Hochdeutschen Kanzelleyen einheimisch ist. 1) Für das einfache loben. Er ist bey jedermann belobt, wird von jedermann gelobt. 2) Mit Lob, mit Ruhm erwähnen, ingleichen überhaupt Erwähnung thun. Der belobte Verfasser. Das belobte Brautpaar, das erwähnte. Daher das Belobungs-Decret, ein Decret, worin jemand wegen einer guten Handlung von seinen Obern gelobt wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 845.
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