[853]Beplatten, verb. reg. act. mit einer oder mehrern Platten versehen; nur in einigen Fällen. Den Mahlpfahl beplatten, ihn mit einer kupfernen Platte versehen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 853.