[902] Die Beschließerinn, plur. die -en, an einigen Orten, besonders Oberdeutschlandes, so viel als Ausgeberinn, Haushälterinn, welche die zu einer Haushaltung gehörigen Bedürfnisse unter ihrem Beschlusse hat. S. Ausgeber. In dieser Bedeutung kommt das Wort schon in dem Augsburgischen Stadtrechte von dem Jahre 1276 vor.