[922]Der Beständer, des -s, plur. ut nom. sing. in den Oberdeutschen Gegenden, der etwas im Bestand hat, ein Pachter, der auch wohl Beständner und Bestandinhaber genannt wird. Ein Erbbeständer, ein Erbpachter.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 922.