[950]Der Bêttelbrief, des -es, plur. die -e. 1) Eine schriftliche Erlaubniß betteln zu dürfen. 2) Im gemeinen Leben und verächtlich, ein Brief, in welchem man um etwas bittet.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 950.