Bewilligen

[970] Bewilligen, verb. reg. act. seinen Willen zu eines Verlangen geben. Seinen Freunden bewilliget er alles. Werden sie mir mein Verlangen wohl bewilligen? Auf Bitte der Unterthanen hat es die Obrigkeit bewilliget. Einem eine Gnade bewilligen, bewilligen, daß ihm Gnade widerfahre. Mit Verschweigung des Accusativs, wie Luther dieses Zeitwort einige Mahl gebraucht, ist es im Hochdeutschen nicht gewöhnlich. Z.B. So bewillige nicht und gehorche ihm nicht, 5 Mos. 13, 8. Und Mose bewilligte bey dem Manne zu bleiben,2Mos. 2, 21. Ihr bewilliget in euer Väter Werk, Luc. 11, 48 u.s.f. S. auch Verwilligen.

Daher die Bewilligung. Es geschiehet mit meiner Bewilligung. Es wird hierzu aller Stände Bewilligung erfordert.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 970.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: