[986]Die Beymètze, plur. die -n, eine Metze, welche an einigen Orten außer der gewöhnlichen Mahlmetze der Obrigkeit gegeben wird, und gemeiniglich in Kriegeszeiten angeleget, aber nachmahls beybehalten worden.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 986.