Bēysaß, der

[988] Der Bēysáß, des -ssen, plur. die -ssen, ein nur in einigen, besonders Oberdeutschen Gegenden übliches Wort, wo es eine gedoppelte Art von Einwohnern eines Ortes oder Landes bezeichnet. 1) Bauern, welche nicht so viel Land haben, daß sie Pferde darauf halten können, und daher auch nur mit der Hand fröhnen, und an andern Orten Hintersassen genannt werden. S. Bauer. 2) Einwohner in Städten, welche das Bürgerrecht nicht haben, aber doch bürgerliche Hantierung treiben; in Regensburg Beysitzer, an andern Orten Beygeschworne, Schutzverwandte, in Westphalen Mitwohner.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 988.
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