Beyschreiben, das

[989] Das Beyschreiben, des -s, plur. ut nom. sing. ein Schreiben, welches außer dem Hauptschreiben erlassen wird. So heißet in den Rechten ein Schreiben, in welchem bey Versendung der Acten die Sache nochmahls empfohlen wird, ein Bey- oder Nebenschreiben.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 989.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika

Adelung-1793: Beyschreiben