[989] Das Beyschreiben, des -s, plur. ut nom. sing. ein Schreiben, welches außer dem Hauptschreiben erlassen wird. So heißet in den Rechten ein Schreiben, in welchem bey Versendung der Acten die Sache nochmahls empfohlen wird, ein Bey- oder Nebenschreiben.
Adelung-1793: Beyschreiben